
Förderantrag
Sie möchten uns Ihr Anliegen vorstellen und wollen wissen, wer einen Antrag stellen kann, was man dafür tun muss und wie sich der Ablauf gestaltet?
Hier finden Sie alles Wissenswerte, sowie das Antragsformular zum Download!
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Organisationen. Wenn Sie als Privatperson Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an eine Hilfseinrichtung Ihres Vertrauens, die dann für Sie einen Antrag stellen kann.
Fördermittel dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zugutekommen. Die Vorhaben und Anliegen dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen.
Antragsstellung
Anträge müssen schriftlich gestellt werden per Post an:
Stiftung fair chance for children
Augustaanlage 32
68165 Mannheim
Bei Antragstellung reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen komplett ein:
- eine detaillierte Darstellung des Vorhabens bzw. Anliegens
- der Nachweis der Bedürftigkeit, z.B. durch Schwerbehindertenausweis oder Auskunft über die Einkünfte
- eine Aufstellung der Kosten
- der aktuelle Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid der gemeinnützigen Organisation
Hier finden Sie ein Antragsformular zum Herunterladen
Download
Antragsprüfung
Über den Antrag entscheidet der Vorstand der Stiftung in der Regel zeitnah.Wird eine Förderung durch die Stiftung bewilligt, bekommt der Antragsteller eine schriftliche Zusage. Diese gilt als verbindliche Zusage für die Bewilligung des Vorhabens bzw. des Anliegens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonisch keine Auskünfte zum Stand des Entscheidungsverfahrens erteilt werden können.
Bewilligung oder Ablehnung
Bewilligungen oder Ablehnungen werden den Antragstellern schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei unzutreffenden Angaben hinsichtlich der Kosten, bei einer nicht dem angegebenen Zweck entsprechenden Verwendung der Mittel oder wenn Auflagen der Stiftung nicht eingehalten werden, kann die Stiftung eine bewilligte Zuwendung ganz oder teilweise zurückhalten oder eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückfordern.
Presse
Die Stiftung ist berechtigt, Vorhaben, die sie gefördert hat, öffentlich zu begleiten. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der Stiftung und in der Regel anonym.
In jedem Fall bitten wir Sie um vorherige Abstimmung bei medienrelevanten Hinweisen auf eine Förderung durch die Stiftung!